Provisionen werden zeitnah nach Vertragsabschluss/Lieferung, wahlweise Bar oder per Überweisung ausbezahlt
Aktionsdauer vorläufig unbegrenzt. Aktionsende wird mit einer 2 Wöchigen Frist an dieser Stelle bekanntgegeben.
Bei Barauszahlung müssen Provisionen quittiert werden.
Provisionsfähig ist der Nettorechnungspreis des Instrument ohne Zubehör. Hiervon abgezogen werden eventuell inkludierte Kosten für Transport sowie Stimm- und Servicearbeiten.